Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Das heißt:
- Wir sind Gesprächspartner*innen für das Kind/ den Jugendlichen und seine Bezugspersonen
- Gemeinsam mit dem jungen Menschen und seinen Eltern werden Gründe für Probleme gesucht und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
- Wir unterstützen den jungen Menschen in Hinblick auf schulische/ berufliche Perspektiven und zeigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung auf.
- Wir unterstützen die Eltern bei der Stärkung ihrer Erziehungskompetenz
Finanzierung
Finanziert wird das Angebot der ambulanten Erziehungshilfen durch das Jugendamt. Den Eltern selbst entstehen keine Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern beim zuständigen Jugendamt einen Antrag für eine Ambulante Erziehungshilfemaßnahme stellen. Bei Bedarf bieten wir hierbei Unterstützung an.
Konzept
Das Angebot orientiert sich am Konzept und der Arbeitsweise der Gemeinwesenarbeit und profitiert von:
- Der positiven räumlichen Nähe der Einrichtung zu Familien und Einrichtungen im Stadtteil.
- Dem Bekanntheitsgrad der Mitarbeiter/innen des Bürgerhauses (niedrige Hemmschwelle, Vertrauensvorschuss, Anknüpfen an bestehende Beziehungen, Mundpropaganda, gute Akzeptanz der Angebote)
- Der Nutzung der aufgebauten Einbindung des Bürgerhauses in bestehende Netzwerke im Stadtteil
- Dem integrativen Vorgehen verschiedener Fachkräfte vor Ort
- Den bestehenden am individuellen Bedarf orientierten, vernetzten , integrativen Hilfsangebote
- Der engen und guten fallbezogenen und fallübergreifenden Kooperation mit dem Jugendamt
- Orientiert sich an den Qualitätsempfehlungen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz